1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen aufgrund der uns erteilten Aufträge. Mit Zustandekommen des Vertrages erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. 1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 2. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsänderung 2.1 Mündliche oder fernmündliche Angebote gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich nach Abgabe schriftlich bestätigt werden. 2.2 Unsere Angebote verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht binnen einer Frist von zehn Werktagen nach ihrem Zugang beim Kunden unter Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen werden. . 2.3 Änderungen, insbesondere die nachträgliche Veränderung des Umfangs der von uns zu erbringenden Leistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 3. Preise und Preisangaben: Alle Preise verstehen sich in EUR. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. 4. Beschaffenheit und Qualität 4.1 Für die Beschaffenheit und die Qualität unserer Leistungen sind allein die Angaben und Beschreibungen unseres Angebots maßgeblich. 4.2 Unsere Angebotsangaben stellen nur dann rechtsverbindliche Beschaffenheitsgarantien dar, wenn sie in unserem Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet sind. 4.3 Wir haften nicht für Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort u.ä.) hervorgerufen werden. 5. Gewährleistung, Mängelrüge 5.1 Für eine nicht vertragsgemäße Leistungserbringung haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur unter den Voraussetzungen der Ziffer XII dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.2 Festgestellter Mangel hat der Kunde detailliert und schriftlich unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht. 5.3 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung bzw. Leistungserbringung. 6. Leistungen Dritter 6.1 Soweit wir zusätzlich zu eigenen Leistungen -Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitnehmer, Künstler, Speisenlieferung), -haften wir nur für eine sorgfältige Sichtung und Auswahl dieser Dritten. Wir haften jedoch nicht für mangelhafte Leistungserbringung durch diese. 7. Schutzrechte Dritter; Genehmigungen 7.1. Wir haften nicht für die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Urheberrechten Dritter durch den Veranstalter. Dieser hat rechtzeitig vor einer Veranstaltung die notwendigen Erklärungen Dritter sowie alle für die Durchführung der Veranstaltung etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen. 7.2. Soweit wir von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten oder von staatlichen Stellen wegen Nichtvorlegens von Genehmigungen in Anspruch genommen werden, hat uns der Kunde von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme freizustellen. 7.3 Liegen die notwendigen Erklärungen Dritter oder erforderliche behördliche Genehmigungen nicht vor, sind wir berechtigt, unsere Leistungen zurückzuhalten oder zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt unberührt. 8. Zahlungsbedingungen 8.1 Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. 8.2 Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten als erbracht. Anfallende Spesen und Bankgebühren, insbesondere bei Auslandszahlungen sowie die die Kosten für einen Scheckprotest gehen zu Lasten des Kunden. 8.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. 8.4 Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, bis zu 50 % des Auftragswerts bei Auftragsannahme vor der Veranstaltung als Vorauszahlung zu verlangen. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich der Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, unsere vorbereitenden Leistungen bis zur Zahlung einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts gelten die Bestimmungen in Ziffer X entsprechend.
8.5 Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die auf eine Gefährdung unserer Forderungen schließen lassen, so sind wir berechtigt, abweichend von den vereinbarten Bedingungen nach unserer Wahl Vorauszahlungen bis zur Höhe der Auftragssumme oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde eine von uns geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer Frist von einer Woche leistet. Treten wir vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, 25 % der Auftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. 9. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht 9.1 Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 9.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an von uns leih- oder mietweise zur Verfügung gestellten Gegenständen, die im Eigentum Dritter stehen, ist ausgeschlossen. 10. Stornierungen/Abbestellung 10.1 Storniert der Kunde die bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltung, Lieferung oder Leistung bis vier Wochen vor der vereinbarten Leistung oder Veranstaltungszeitpunkt, so sind wir berechtigt, 35 % der veranschlagten Kosten als Stornierungsgebühr von der geleisteten Vorauszahlung einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 70 % der veranschlagten Gastronomiekosten. Danach beträgt die Stornierungsgebühr 90 % der veranschlagten Gastronomiekosten. 10.2 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Stornierungsfristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung bei uns. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den Stornierungsgebühren gemäß Ziffer 1 bereits berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns durch die Abbestellung ein geringerer Schaden entstanden ist. 10.3 Ferner sind wir unsererseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Hauptsitz- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.
11. Änderung der Teilnehmerzahl 11.1 Eine Reduzierung bzw. Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % hat uns der Kunde spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Der neue Preis darf für den Kunden nicht unzumutbar sein. 11.2 Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl bis zu 5 % wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet. 11.3 Die unter 2. Nr. 3 festgelegten formellen Anforderungen werden von dieser Regelung nicht berührt. 12. Haftung 12.1 Schadensersatzansprüche wegen nicht vertragsgerechter Leistung sind bei bloß fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wegen sonstiger Pflichtverletzungen haften wir auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, die Pflichtverletzung betrifft eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 12.2 Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen 13. Datenverarbeitung Der Kunde ist mit der elektronischen Verarbeitung und Speicherung der von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung zur Verfügung gestellten Daten einverstanden. Die Daten werden gemäß DSGVO gespeichert und nicht an dritte weitergegeben. 14. Sonstiges 14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem erteilten Auftrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 14.3 Änderungen des erteilten Auftrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
14.4 Sollten einzelne dieser Bedingungen oder einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am ehesten gerecht wird. 15. Steuern und Abgaben 16.1 Steuern und Abgaben, insbesondere Vergnügungssteuern, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallen, trägt der Veranstalter. Dieser ist Steuerschuldner.